Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt über unser Webseite. Eine Anmeldung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich. Die Anmeldung muss durch einen gesetzlichen Vertreter ausgefüllt werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt (Max. Teilnehmerzahl 30 Personen). Sie erhalten nach der Anmeldung eine Reservierungsbestätigung und nach erfolgreicher Prüfung eine Anmeldebestätigung mit weiteren Hinweisen und der Zahlungsinformation. Sie erhalten alle Informationen, Teilnahmebestätigung, etc. von uns per E-Mail. Geben Sie deshalb bitte unbedingt eine gültige Email Adresse an.

2. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr von 60€ (40€, ermäßgt) ist nach Erhalt der Anmeldungsbestätigung auf das Konto des Stadtjugendrings Bergheim e.V. zu überweisen. Die Anmeldung ist erst mit Geldeingang verbindlich. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der Rechnungsbetrag alternativ am 1. Tag in Bar  zu entrichten.

3. Erreichbarkeit

Es muss Sorge getragen sein, dass bei unter 18-jährigen eine benannte Vertretungsperson für die Dauer des Projektes telefonisch erreichbar ist, um eine eventuelle Abholung des Teilnehmers zu gewährleisten.
Sollte durch Krankheit oder Unfall eine ärztliche Behandlung oder eine Krankenhauseinweisung erforderlich sein, bin ich mit dieser Maßnahme einverstanden, stimme notwendigen Sofortmaßnahmen zu und verzichte ausdrücklich auf vorherige Befragung. Selbstverständlich werden wir die Vertretungsperson in diesem Fall sobald wie möglich informieren.

4. Ausschluss eines Kindes

Sollte ein Kind ansteckende Krankheiten haben oder im Laufe der Betreuungszeit bekommen, so wird es aus der Ferienbetreuung ausgeschlossen. Der/Die Erziehungsberechtigte/n muss/müssen dies den Betreuern unverzüglich melden (Meldepflicht!). Sollte ein Kind massiv stören und sich ständig den Anweisungen des Personals widersetzen, so kann es (nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten) ebenfalls vom Projekt und evtl. auch von weiteren Ferienbetreuung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr wird ausgeschlossen.

5. Ausfall und Stornierung

Sollte die Teilnahme an einem gebuchten Tag nicht erfolgen, so muss das Personal so schnell wie möglich informiert werden; es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Teilnehmerbetrages. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen und ist nur bis zwei Wochen vor Projektbeginn möglich. Nach diesem Zeitpunkt wird der Teilnahmebeitrag  nur erstattet, wenn ein Ersatzteinehmer gefunden wird.

Wenn das Projekt wegen außergewöhnlicher Umstände/höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Behördenanordnung) abgesagt oder abgebrochen
werden muss, können keinerlei Ersatzansprüche an den Veranstalter geltend gemacht werden. Der Teilnahmebeitrag wird im Rahmen der Möglichkeiten anteilig erstattet.

6. Betreuung und Abholung

Das Ferienabenteuer beginnt jeden Morgen um 8 Uhr mit einem freiwilligen offenen Frühstück und um 9 Uhr mit dem offiziellen Programm. Um 17 Uhr endet die Betreuung.

Die Kinder müssen selbständig zum Veranstaltungsort kommen oder durch die Erziehungsberechtigen bzw. Abholberechtigen gebracht und abgeholt werden. Wie die Kinder kommen ist bei der Anmeldung anzugeben.

7. Datenschutz

Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der  Ferienfreizeit erforderlich sind.

Im Rahmen der kommunalen Förderung werden auch an die Kommune Anmeldelisten übergeben. Dies erfolgt auf der Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung. Die in der Anmeldung erfassten Daten werden gemäß der    Datenschutzgrundverordnung ausschließlich zur Planung  und Durchführung unsere Angebote gespeichert. Anschließend werden diese  Daten gelöscht.

8. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Kostenbeitrag, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden.

Es wird empfohlen technische Geräte (Handy, Tablet, Laptop, …) zu Hause zu lassen, weil die Haftung für  verlorene/gestohlene Geräte nicht vom Träger übernommen wird. Zudem gibt es keine Möglichkeit die Geräte sicher  aufzubewahren oder wieder aufzuladen.