Verein zur Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung und Bildung von Kinder und Jugendlichen. 

14 Mitglieder

10.000€ Jugendverbandsförderung

Seit 1978

Partnerschaftliche Begleitung durch die Kreisstadt Bergheim

Netzwerk

Der Stadtjugendring Bergheim ist eine Interessensgemeinschaft aus unterschiedlichsten Verbänden der Kinder- & Jugendarbeit im Stadtgebiet Bergheim.

Wir möchten das gegenseitige Verständnis, Unterstützung und Erfahrungsaustausch bezgl. Jugendarbeit unter den Jugendverbänden und Gemeinschaften fördern. 

Öffentlichkeitsarbeit

Der SJR soll in der Öffentlichkeit Interesse für die Belange der Jugend wecken.

Dazu zählt auch die enge Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Kreisstadt Bergheim sowie die Interessenvertretung gegenüber der Politik.

Schulungen

Auf Wunsch der Mitglieder bzw. bei Bedarf werden Schulungen zu den unterschiedlichsten Themen angeboten. Ebenfalls kann ein Bedarf gegenüber dem Sachgebiet Jugendförderung der Kreisstadt Bergheim bekundet werden.

Förderung

Der SJR Bergheim ist zuständig für die Verteilung der Jugendverbandsförderung, welche unter den Mitgliedern verteilt wird.

Außerdem befasst er sich, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern, mit Vorschlägen zur finanziellen Förderung der Bergheimer Kinder- und Jugendarbeit , unter anderem auch in der regelmäsigen Überarbeitung  der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Kreisstadt Bergheim. 

Downloads &

Formulare

Hier findet ihr Dokumente vom SJR und die Formulare für die Mitglieder des SJR Bergheims

 

Rechtsgrundlage des Stadtjugendring Bergheims

Ergänzende Informationen zur Satzung, wie z.B. Fristen und Infos zur Mitgliedschaft.

Im Rauland 115
50127 Bergheim

Der Vorstand

Cedric Schumann

Cedric Schumann

1. Vorsitzender

Victoria Schwab

Victoria Schwab

Kassiererin

Florian Korn

Florian Korn

Schriftführer

Fragen & Antworten

Wer kann alles Mitglied werden?

Jugendverbände und in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Gemeinschaften die im Bereich der Stadt Bergheim aktiv sind, können Mitglieder des SJR werden, unter der Voraussetzung, dass sie am satzungsgemäßen Zweck und Ziel des SJR mitwirken. 

Wie werde ich Mitglied?

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand beantragt. Dafür kann sich an vorstand@sjr-bergheim.de gewendet werden.

Was muss dem Mitgliedsantrag beiliegen?
  • Satzung falls vorhanden
  • Darstellung der Zielsetzung und der örtlichen Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit 
  • Benennung des / der Delegierten sowie des / der Vertreter/s/ in 
  • Nachweis der Anerkennung nach § 75 KJHG / SGB VIII. falls vorhanden