Verein zur Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung und Bildung von Kinder und Jugendlichen.
14 Mitglieder
10.000€ Jugendverbandsförderung
Seit 1978
Partnerschaftliche Begleitung durch die Kreisstadt Bergheim
Unsere Mitglieder
Downloads &
Formulare
Hier findet ihr Dokumente vom SJR und die Formulare für die Mitglieder des SJR Bergheims
Rechtsgrundlage des Stadtjugendring Bergheims
Ergänzende Informationen zur Satzung, wie z.B. Fristen und Infos zur Mitgliedschaft.
Nur für Mitglieder
Der Vorstand
Cedric Schumann
1. Vorsitzender
Victoria Schwab
Kassiererin
Florian Korn
Schriftführer
Fragen & Antworten
Wer kann alles Mitglied werden?
Jugendverbände und in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Gemeinschaften die im Bereich der Stadt Bergheim aktiv sind, können Mitglieder des SJR werden, unter der Voraussetzung, dass sie am satzungsgemäßen Zweck und Ziel des SJR mitwirken.
Wie werde ich Mitglied?
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand beantragt. Dafür kann sich an vorstand@sjr-bergheim.de gewendet werden.
Was muss dem Mitgliedsantrag beiliegen?
- Satzung falls vorhanden
- Darstellung der Zielsetzung und der örtlichen Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit
- Benennung des / der Delegierten sowie des / der Vertreter/s/ in
- Nachweis der Anerkennung nach § 75 KJHG / SGB VIII. falls vorhanden